Anmeldeformular für Händler und Teilnehmer an der Coolinaria 2026

Markthütte: 2,5 x 2 m Grundfläche

Markthütte: 2,5 x 2 m Grundfläche

Marktstand: ca. 1,5 x 2 m Tischfläche

Zubuchbare Leistungen:

Markthütte (+75,- EUR)
Marktstand (+65,- EUR)
Strom-Flatrate (+20,- EUR)
Leergut- Entsorgung (+10,- EUR)
Kühlwagen-Nutzung (+20,- EUR)
Eiswürfel (3,- EUR pro Kg)

Preise für einen Standplatz bei der Coolinaria 2026

Early Bird Anmeldung bis 30.11.2025 für 150,00 €

Anmeldung bis 30.01.2026 für 250,00 €

Anmeldung bis 30.04.2026 für 350,00 €

 

Für alle Fragen oder Anmeldungen schreiben Sie uns bitte eine Mail.

Ausstellerbedingungen

1. Anmeldung

Die Veranstaltungsanmeldung erfolgt mit dem entsprechenden Anmeldeformular. Durch die Anmeldung erkennt der Aussteller und / oder dessen Beauftragter die vom Veranstalter festgelegten Ausstellungsbedingungen in allen Teilen, die Haus- und Platzordnung sowie sämtliche gewerbebehördliche und polizeiliche Vorschriften an. Für die Einhaltung der Vorschriften ist ausschließlich der Aussteller und nicht der Veranstalter verantwortlich.

Die Anmeldung ist verbindlich und kann nur in Abstimmung mit dem Veranstalter storniert werden.

 

2. Zulassung, Bestätigung und Überlassung der Standfläche

Der Vertrag kommt nach erfolgter Anmeldung durch die Auftragsbestätigung des Veranstalters (Zulassung und Rechnungserteilung) zustande.

Standzuweisungen erfolgen ausschließlich durch den Veranstalter. Dieser wird besondere Platzwünsche nach Möglichkeit berücksichtigen. Grundsätzlich ist der Veranstalter aber zu jeder vorgenommenen Platzzuteilung ermächtigt und kann, wenn es die Umstände erfordern, auch abweichend von einer bereits geplanten Zuteilung einen Platz an anderer Stelle zuweisen. Die endgültige Standzuweisung erfolgt am Veranstaltungstag durch die Platzwarte. Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund, Anmeldungen abzulehnen oder bereits erfolgte Zulassungen zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen dafür nicht oder nicht mehr bestehen. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf Konkurrenzausschluss oder auf Beschränkung der Zahl von Mitkonkurrenten.

3. Preise

Die Preise für Standmiete und Nebenkosten sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Preise für Serviceleistungen, die nicht im Anmeldeformular enthalten sind, können beim Veranstalter erfragt werden und sind nicht Bestandteil des Vertrages. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten zzgl. der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Zahlungsbedingungen

Aussteller erhalten mit der Auftragsbestätigung, die mit der unterschriebenen Anmeldung zu verstehen ist, eine Rechnung. Auf dieser sind die Zahlungsbedingungen vermerkt. Ist der Aussteller trotz Mahnung mit einer Fristsetzung von 7 Tagen in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, eine Kündigung des Vertrages auszusprechen. Für jede Mahnung kann eine Kostenpauschale von 5,00 € zzgl. Mwst. veranschlagt werden.

5. Kosten bei Rücktritt und / oder Nichtteilnahme

Bei schriftlicher Kündigung Ihrer Teilnahme an der Coolinaria bis zum 01. Mai 2026 entfallen jegliche Stornierungskosten. Bei einer Kündigung nach dem 01. Mai 2026 ist der gesamte Betrag, abzüglich eines Betrages von 20 % für den ersparten Aufwand (Müllentsorgung, ersparter Strom u.a.) als Schadensersatz zu zahlen.

6. Standauf- und Abbau / Standgestaltung

Die Vergabe der Stände richtet sich nach den Gegebenheiten des Veranstaltungsgeländes. Die Arbeiten für den Standaufbau müssen bis 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen werden und starten frühestens um 8.00 Uhr am selbigen Tag. Gegebenenfalls anfallende Probleme oder Sonderregelungen müssen bis dahin mit dem Veranstalter besprochen und geklärt werden. Am Veranstaltungstag müssen alle Fahrzeuge das Veranstaltungsgelände bis 10:00 Uhr verlassen haben.

Mit den Arbeiten für den Standabbau darf erst zum Veranstaltungsende, frühestens 21:00 Uhr begonnen werden. Ein vorzeitiges Abbauen des Messestandes einschließlich der Standausstattung vor Ende der Veranstaltung ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter vor, den Aussteller im nächsten Jahr bei der Standvergabe nicht zu berücksichtigen. Der Aussteller ist für die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen verantwortlich. Die für den Aussteller tätigen Aufbaukräfte und sonstige Personen sind auf die Einhaltung der Bestimmungen hin zu überwachen.

Jeder Messestand verfügt über einen Stromanschluss (230V), der gern über das Anmeldeformular zubuchbar ist. Zusätzlich benötigter Kraftstrom muss beim Veranstalter beantragt werden und ist ebenfalls kostenpflichtig. Ebenso sind Verlängerungskabel und Verteiler selbst mitzubringen.

Der Aussteller garantiert, dass er ausschließlich Anschlüsse, Verbindungen oder Geräte einsetzt, die den aktuellen Arbeitssicherheits-, Brandschutz- und Elektrikschutzbestimmungen (z.B. VDE, VStättG, BGI 810, DGUV17/18 usw.) entsprechen. Insbesondere dürfen keine Stolperfallen entstehen. Bei Verletzung dieser Pflichten haftet der Aussteller für den daraus entstandenen Schaden, auch wenn die Pflichtverletzung durch sein qualifiziertes Personal oder von Mitarbeitern einer von ihm beauftragte Fachfirma begangen wurde.

Haftung des Veranstalters, Versicherung, Bewachung

Die allgemeine Bewachung der Coolinaria erfolgt durch den Veranstalter. Außerhalb der Auf- und Abbauzeiten sowie Öffnungszeiten werden die Türen der Marktstände verschlossen; zusätzliche Kontrollgänge werden durchgeführt. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes und der Standausstattung während der Öffnungszeiten und auch während der Auf- und Abbauzeit ist der Aussteller selbst verantwortlich.

Der Veranstalter übernimmt also keine Haftung für Schäden oder Verluste an Standaufbauten oder Ausstellungsgut, die während der Veranstaltung, der Auf- und Abbauzeiten oder des An- und Abtransportes auftreten. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch seine Mitarbeiter verursacht wurden. Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenden Gründen gezwungen, den Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder auf Dauer zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern, so können Sie hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Veranstalter herleiten.

8. Hausrecht

Der Veranstalter übt innerhalb des Geländes das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen, wenn ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Die Werbung für politische und weltanschauliche Zwecke ist verboten.

9 Datenschutz

Ihre per Anmeldung übertragenen Daten werden zur Bearbeitung Ihrer Anmeldung gespeichert. Außerdem speichern und verarbeiten wir Daten über den Auftrags- und Zahlungsverlauf. Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe der für die Veranstaltungsorganisation relevanten Daten (Firmenname, Branche, Kontaktdaten) an die Öffentlichkeit über Veröffentlichungen hinsichtlich der Veranstaltung.

Ihre Angebote und / oder Profile werden darüber hinaus ggfs. an geeignete Medien (Print, Internet, Soziale Medien) zur Bewerbung der Veranstaltung weitergegeben oder im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters wiedergegeben, wozu der Aussteller mit der Anmeldung zustimmt. Übermittlungen personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften oder wenn die Weitergabe im Fall von Angriffen auf unsere Netzinfrastruktur zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist.

Der Veranstalter setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten personenbezogenen Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. Ihnen steht ein Auskunftsrecht bezüglich der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten und ferner ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung zu. Wenn Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten beziehungsweise deren Korrektur oder Löschung wünschen oder weitergehende Fragen über die Verwendung Ihrer uns überlassenen personenbezogenen Daten haben möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Durch gesetzliche, inhaltliche und / oder technische Weiterentwicklungen kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Der Veranstalter behält sich vor, die Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über evtl. Änderungen werden wir Sie in geeigneter Form informieren.

10. Schlussbestimmungen

Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen des Veranstalters (allgemeine und besondere Teilnahmebedingungen) sowie alle weiteren das Vertragsverhältnis betreffende Regelungen und die Datenschutzbedingungen als verbindlich an. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksamen Bestimmungen durch eine solche Regelung zu ersetzen, mit der der von den Parteien verfolgte Zweck am ehesten erreicht werden kann.